/ ˈɛtva /1. Ungefähr, mit nicht ganz genauer Angabe; 2. Beispielsweise, zur Einführung eines möglichen Falls.
Ignorieren
/ ɪɡnoˈʁiːʁən /Ignoranz zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person über ein bestimmtes Sachgebiet nichts wissen will oder nicht zur Kenntnis nimmt (Missachtung).
/ ʃtɔpt /Bringt eine Bewegung oder einen Vorgang zum Stillstand.
Unerwartet
/ ˈʊnɛɐ̯ˌvaʁtət /Substantiv: Unerwartet.
Vorschuss
/ ˈfoːɐ̯ˌʃʊs /Vorschuss bezeichnet Vorschuss (Wirtschaft), bei Verträgen die Vorauszahlung des Gläubigers auf noch nicht erbrachte Leistungen des Schuldners, Vorschuss (Recht), im Gerichtswesen die Vorauszahlung….
Wahl
/ vaːl /Verfahren zur Bestellung von Amtsträger(n) durch eine Bevölkerungs- oder Personengruppe.
zweite
/ ˈt͡svaɪ̯tə /Mathematik: die natürliche Zahl zwischen der Eins und der Drei (gebeugte Verbform).
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